Der Bund übernimmt 50% der Kursgebühren
Good News für alle, die sich mit einem Kurs auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten:
Der Beitragssatz beträgt 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren und wird bis zur Obergrenze der anrechenbaren Kursgebühren angewendet (Plafond). Diese beträgt CHF 19‘000 für Berufsprüfungen und CHF 21‘000 für höhere Fachprüfungen. Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg.
Über die Voraussetzungen und den Antragsprozess informiert die Website des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI. Die neue Regelung gilt ab Januar 2018. Mehr Informationen dazu finden Sie auf https://www.sbfi.admin.ch.