Höhere Fachprüfung HFP-Bauleiter
Berufsleute mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder einer anderen gleichwertigen Qualifikation können Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen ablegen. Damit lässt sich ein eidgenössisch anerkannter Abschluss auf der Tertiärstufe erwerben.
Berufs- oder Branchenverbände sorgen als Prüfungsträger dafür, dass die Abschlüsse der eidgenössischen Prüfungen einen direkten Bezug zur beruflichen Praxis und zum Arbeitsmarkt haben. Eine Prüfungsordnung regelt die Zulassungsbedingungen für die einzelnen Prüfungen, das Berufsprofil, die zu erreichenden Kompetenzen, das Qualifikationsverfahren sowie den entsprechenden gesetzlich geschützten Titel. Die Prüfungsträger reichen dem SBFI die Prüfungsordnungen zur Genehmigung ein.